Erfolgreich-reisen.de - Das Reiseportal

Familienurlaub

Trennlinie

Ihr gutes Recht auf Reisen

Was kann man tun, wenn es nicht rund läuft mit der Urlaubsreise? Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen in Sachen Verbraucherrecht zusammengestellt.

Bei der Reiseplanung, der Anreise oder im Urlaub selbst: Schiefgehen kann immer etwas. Wer sein gutes Recht auf Reisen kennt, kann gelassener damit umgehen, wenn der Traumurlaub nicht ganz so unbeschwert verläuft wie gedacht.

Reiserücktrittsversicherung

Je teurer die gebuchte Reise, desto sinnvoller ist der Abschluss einer Rücktrittsversicherung. Auch wer sehr lang im Voraus bucht und wer mit Kindern verreisen will, sollte sich über Angebote informieren. Bei vielen Anbietern von Reisesrücktrittsversicherungen ist es für einen gewissen Aufpreis auch möglich, Versicherungsschutz bei einem vorzeitigen Abbruch des Urlaubs zu erwerben. Wichtig ist auf jeden Fall: sich vor Abschluss genau über die Vertragsbedingungen kundig zu machen, insbesondere darüber, welche Rücktrittsgründe anerkannt werden.

Erstattung und Umbuchung

Ein wichtiger Punkt bei der Reisebuchung ist es, sich über die Kosten für eine eventuelle Umbuchung oder Stornierung zu informieren. Bei einer guten Beratung im Reisebüro sollte dies selbstverständlich sein. Wer seine Reise aber im Internet bucht, braucht bei manchen Anbietern eine richtige Spürnase, um Klarheit über Storno- und Umbuchungskosten zu bekommen. Gerade einige Billigfluglinien sind dafür bekannt, Änderungen an einmal gebuchten Leistungen nur gegen sehr hohe Gebühren vorzunehmen. Aber auch die Sondertarife von renommierten Airlines zeichnen sich durch hohe Gebühren fürs Umbuchen aus. Generell gilt: Am vertrauenswürdigsten sind die Reiseveranstalter, auf deren Websites die Kosten für eine Stornierung oder Terminänderung von vornherein deutlich und verständlich aufgeführt sind. Wer merkt, dass die Reise nicht wie geplant vonstatten gehen kann, sollte keine Zeit verlieren, die Umbuchung vorzunehmen. Denn oftmals erhöhen sich bei Reiseveranstaltern, Hotels und Fluggesellschaften Änderungs- und Stornogebühren kurz vor dem geplanten Reiseantritt noch einmal erheblich.

Entschädigung bei Verspätung

Seit Neuestem sind einigermaßen verbraucherfreundliche Regelungen in Kraft, was Entschädigungen bei Verspätungen im Flug- und Bahnverkehr betrifft. Die aktuelle EU-Verordnung zu Flugreisen verpflichtet die Airlines dazu, einen finanziellen Ausgleich zu zahlen, wenn ein Flug wegen Überbuchung oder Ausfall nicht angetreten werden konnte – je nach Entfernung und nach Länge der Verspätung wird der Fluggast mit bis zu 600 Euro entschädigt. Sie sind auch in der Pflicht, für einen Ersatzflug zu sorgen sowie bei langen Verspätungen für Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls eine Übernachtung. Auch die Unternehmen des Schienenverkehrs, allen voran die Bahn, sind kundenfreundlicher geworden, wenn der Fahrplan nicht eingehalten wird. Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort werden 25 Prozent des Preises für die einfache Fahrt erstattet; beträgt die Verspätung 120 Minuten und mehr, gibt es sogar die Hälfte zurück. Auch wenn man sich wegen Verspätungen und Zugausfällen kurzfristig entschließt, die Reise gar nicht erst anzutreten, ist das Prozedere einfacher geworden: Wenn abzusehen ist, dass man mit mehr als einer Stunde Verspätung ankommen würde, bekommt man den vollen Fahrpreis erstattet. Spätabends profitieren Fahrgäste von einer verbesserten Regelung für verpasste Anschlüsse: Ist die letzte fahrplanmäßige Verbindung ausgefallen oder verspätet, sodass man erst nach Mitternacht mit der Bahn den Zielbahnhof erreichen würde, werden Taxikosten von bis zu 80 Euro erstattet. Ist eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, übernimmt die Bahn die Übernachtungskosten.


Seite 1 von 2: Seite 1 | Seite 2 | » zurück zur Artikelübersicht

Anzeigen
Urlaub mit Kindern
Familienurlaub mit Kindern Alles rund um den Familienurlaub: Auf familie.de finden Familien zahlreiche Tipps und Infos zum Urlaub mit Kindern und sowie ausgesuchte Angebote für Familien.
www.familie.de/.../urlaub-mit-kindern...

© Copyright 2024 m.w. Verlag GmbH